Informationen rund um den Herdecker Brotkorb e.V.

über uns

 

Wir sind über 50 Herdecker Bürgerinnen und Bürger, die aktiv im Herdecker Brotkorb mithelfen.

Im November 2013 wurde unser gemeinnütziger Verein gegründet, dank schneller Hilfe und vieler hilfsbereiter Hände konnte bereits im Januar 2014 die Ausgabestelle in der Hauptstraße 106 offiziell im Beisein unserer Schirmherrin, Bürgermeisterin Dr. Katja Strauss-Köster, eröffnet werden.
Nur durch die uns spontan kostenfrei überlassenen Räume durch die Familie Lucie und Udo Dittmar konnten wir so schnell mit der Ausgabe der Lebensmittel beginnen.
Unser Startkapital waren 0 Euro, viel ehrenamtlich geleistete Arbeitszeit unserer Mitglieder, privat zur Verfügung gestellte Autos, die Unterstützung vieler Sponsoren und jede Menge Freude daran, Menschen helfen zu können, die Hilfe brauchen.

Die Flut 2021 hat uns, wie viele andere Herdecker Bürger, völlig überrascht. Schweren Herzens mussten wir einsehen, dass die alte Ausgabestelle in der Hauptstrasse 106 nicht mehr zu halten war, umfassende Sanierungsarbeiten mussten vorgenommen werden und unsere Ausgabe wurde vorübergehend geschlossen.

Ein neuer Vorstand wurde durch die Mitgliederversammlung am 21.07.21 gewählt und war gleich gefordert, sowohl sich in die Verwaltung einzuarbeiten, als auch darum zu kümmern, für den Brotkorb neue Räume zu finden. Wochen vergingen mit der Suche nach geeigneten Räumen, durch einen glücklichen Umstand haben wir vom Leerstand der alten Bäckerei Hegener, Am Sonnenstein 25, erfahren und Kontakt mit der Familie aufgenommen. Familie Hegener war gleich begeistert davon uns die alte Bäckerei vorzustellen und das alte Ladenlokal einem gemeinnützigen Verein zur Verfügung zu stellen. Unsere Mitglieder halfen wo sie konnten, dank tatkräftiger und finanzieller Unterstützung durch die Bürgerstiftung Herdecke und Firma Dörken: es wurde aufgeräumt, umgeräumt, gereinigt, gestrichen, die Elektrik wurde überprüft – alles um schnellstmöglich die Ausgabe zu eröffnen. In der Verwaltung ging es ebenso voran, hier haben wir uns umstrukturiert und modernisiert, um den Brotkorb zeitgemäß und zukunftsorientiert aufzustellen. Ob es unsere Social Media Auftritte sind, oder die Digitalisierung der Verwaltung, wir arbeiten stets daran uns zu verbessern und das Optimum für unsere Kunden zu erreichen.

Am 06.10.21 war es dann soweit und wir konnten unseren Kunden unser schönes neues Ladenlokal vorstellen. Seit dem sind wir Am Sonnenstein 25 im Einsatz, jährlich suchen uns über 3.000 bedürftige Mitbürger aus Herdecke an 52 Ausgaben auf und erhalten frische, sowie haltbare Lebensmittel aus gespendeten und zugekauften Waren.

Wir sind immer dankbar für Unterstützung, machen Sie doch einfach mit und melden Sie sich bei uns.

Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an kontakt@herdecker-brotkorb.de . Ein Mitglied des Vorstands wird sich bei Ihnen melden und Sie einladen. Wir freuen uns auf Sie!

Sie wissen schon, dass Sie Mitglied bei uns werden möchten? Das freut uns sehr, bitte füllen Sie diesen Antrag (bitte auf den Link klicken und das PDF herunterladen): Aufnahmeantrag-Mitglied-2023 aus und senden Sie ihn uns per E-Mail unterschrieben zu. An jedem Mittwoch zur Ausgabe von 13:30-16:00 Uhr erhalten Sie einen Einblick in unsere Arbeit. Bringen Sie den ausgefüllten Antrag doch einfach direkt vorbei, ein Vorstandsmitglied ist zur Ausgabe anwesend: Herdecker Brotkorb e.V. – Am Sonnenstein 25 – 58313 Herdecke. Auf bald und willkommen im Team.

Vorstand

Dem Vorstand gehören seit dem 22.05.23 folgende sieben Personen an:

  • Gabriele Langer, 1. Vorsitzende
  • Martina Vierke, stellvertretende Vorsitzende
  • Stefan Woicke, Kassierer
  • Ursula Tapphorn, Schriftführerin
  • Helmut Adrian, Beisitzer
  • Frank Meironk, Beisitzer
  • Armin Neuhaus, Beisitzer

Vorstand 2023

Download aktuelle Satzung: 2022-Satzung Herdecker Brotkorb

aktuelle Satzung

Download aktuelle Satzung: 2022-Satzung Herdecker Brotkorb

Herdecker Brotkorb eVSatzung des Vereins Herdecker Brotkorb 

Beschlossen am 22.06.2022

§ 1 Name und Sitz

  1. Der Verein Herdecker Brotkorb, gegründet am 05.11.2013 (Tag der Errichtung) verfolgt ausschließlich gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“  §§ 52 und 53 der Abgabenordnung (AO).
  2. Der Sitz des Vereins ist in 58313 Herdecke, Am Sonnenstein 25.

§ 2 Zweck des Vereins und Rechtsform

  1. Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Schwerpunktmäßig: langzeiterwerbslose Menschen sowie deren Familien, die Leistungen nach (ALG II) beziehen, Rentner und Rentnerinnen, die einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter (SGB XII) haben sowie Flüchtlinge und Asylsuchende, die Leistungen nach dem (AsylbLG) erhalten. Die Bedürftigkeit ist dem Verein nachzuweisen. Ausnahme- und Härtefälle sind hiervon unberührt, über diese entscheidet der Vorstand.
  2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Hilfe an älteren und bedürftigen Menschen. Das wird erreicht durch die Hilfe von Mitgliedern und ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen. Sie verteilen Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs, die dem Verein von Dritten zur Verfügung gestellt werden.
  3. Der Verein wird in der Rechtsform des eingetragenen Vereins geführt.

§ 3 Selbstlose Tätigkeit, Mittelverwendung, Verbot von Begünstigungen und Auflösung

  1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mitglieder des Vereins sind ehrenamtlich tätig.
  2. Die Mitglieder des Vereins erhalten für ihre Arbeit keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Deutschen Kinderschutzbund, Wetterstraße 8, 58313 Herdecke. Falls der Deutsche Kinderschutzbund in Herdecke zum Zeitpunkt der Auflösung nicht mehr existieren sollte, bestimmt die Mitgliederversammlung mit Mehrheitsbeschluss an welchen gemeinnützigen oder mildtätigen lokalen Verein in Herdecke das Vereinsvermögen übertragen wird, in Abstimmung mit dem Finanzamt.

§ 4 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft, Beiträge

  1. Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden.
  2. Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt schriftlich oder per Email.
  3. Der Vorstand gemäß § 6 Abs. 1 und 2 entscheidet über die Mitgliedschaft im Verein mit einfacher Mehrheit. Gegen eine Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.
  4. Der Austritt erfolgt ebenfalls schriftlich bzw. per Email. Die Kündigung wird nach Eingang beim Vorstand jeweils zum 1. des Folgemonats wirksam.
  5. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.
  6. Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.
  7. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 5 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal kalenderjährlich (Jahreshauptversammlung) oder auf gemeinsamen Antrag von wenigstens einem Drittel der Mitglieder durchgeführt.
  2. Die Einladung zur Jahreshauptversammlung erfolgt schriftlich. Die schriftliche Einladung kann – wenn möglich – auch per Email erfolgen. Die Ladungsfrist beträgt zwei Wochen. Haben mindestens ein Drittel der Mitglieder einen Antrag auf Durchführung einer Mitgliederversammlung gestellt, so ist diese ebenfalls innerhalb einer Frist von zwei Wochen einzuberufen.
  3. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Davon ausgenommen sind Satzungsänderungen, die einer Zweidrittel-Mehrheit bedürfen.
  4. Der Vereinssitz und die Anschrift gemäß §1 Abs. 2 kann als einzige Position in der Satzung durch den Vorstand, ohne Mitgliederversammlung, angepasst werden.
  5. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung wird ein Protokoll erstellt. Ist ein/e Schriftführer/in berufen, so ist das Protokoll von ihr/ihm und mindestens einem an der Sitzung anwesenden Vorsitzenden zu unterzeichnen.

§ 6 Vorstand

  1. Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in und dem/der Kassierer/in. Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die gemeinsame Zeichnung durch zwei Mitglieder des Vorstands.
  2. Ein erweiterter Vorstand kann um eine/n Schriftführer/in und bis zu drei Beisitzer/innen ergänzt werden und wird, wie der geschäftsführende Vorstand nach § 6 Abs. 1, von der Mitgliederversammlung gewählt.
  3. Der Vorstand gem. § 6 Abs. 1 übernimmt die Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung des Vereins. Er kann im Sinne des Vereins Beschlüsse fassen.
  4. Der Vorstand kann eine/einen Geschäftsführer/in bestellen. Dieser/m kann die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins ganz oder teilweise übertragen werden. Art und Umfang der Übertragung wird in einer Geschäftsordnung festgelegt, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist. Der/die Geschäftsführer/in ist nach außen nicht allein vertretungsberechtigt.
  5. Die Vorstandssitzungen sind den Mitgliedern des Vorstands vorbehalten und nicht öffentlich. Es können Mitglieder zu vereinzelten Sitzungen eingeladen werden, ein Anspruch darauf besteht nicht. Die Mitglieder des Vereins erhalten nach jeder Vorstandssitzung das Protokoll um die Arbeit des Vorstands transparent nachvollziehen zu können. Beschlüsse des Vorstands unterliegen der Mehrheitsentscheidung.
  6. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung per Mehrheitsentscheidung für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
  7. Vorstandsmitglieder gem. Abs. 1 und 2. können nur Mitglieder des Vereins werden. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt solange im Amt bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand. Vorstandsmitglieder müssen nicht nur bei den Vorstandssitzungen anwesend sein und ihre übertragenen Aufgaben im Vorstand erfüllen, sondern auch darüber hinaus für die Vereinsarbeit entsprechend aktiv tätig sein.

§ 7. Kassenprüfer/in

  1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 2 Jahren 2 Kassenprüfer/innen. Der / die Kassenprüfer/in sollte über Sorgfaltspflicht, Neutralität und über kaufmännische Grundkenntnisse verfügen.  Als Kassenprüfer/in können auch Nichtmitglieder des Vereins bestimmt werden, sofern sich kein Mitglied bereit erklärt diese Aufgabe zu übernehmen. Der / die Kassenprüfer/in bekleiden kein Vorstandsamt, gehören keinem anderen kontrollierendem Organ des Vorstands an, sind keine Familienangehörige von Vorstandsmitgliedern und nehmen nicht an Vorstandssitzungen teil.
  2. Der Auftrag der Kassenprüfer bezieht sich auf die Berichterstattung gegenüber der Mitgliederversammlung des Vereins. Gegenüber der Mitgliederversammlung besteht also eine Informationspflicht zu allen wesentlichen Vorgängen des Prüfungsauftrages. Im Übrigen ist die Vertraulichkeit über alle ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen zu wahren.

§ 8. Ehrenmitgliedschaft

  1. Die Ehrenmitgliedschaft kann an alle Mitglieder des Vereins sowie an solche natürlichen und juristischen Personen verliehen werden, die sich durch besondere Leistungen und eine lange Unterstützung des Vereins ausgezeichnet haben.
  2. Der Ehrenvorsitz kann an ehemalige Vorstandsmitglieder verliehen werden, die sich durch ihren uneigennützigen Einsatz und ihr Engagement für den Verein in ganz besonderer Weise Verdienste erworben haben. Ehrenvorsitzende haben dieselben Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder. Ehrenvorsitzende können auf Einladung an Vorstandssitzungen teilnehmen, haben jedoch kein Anrecht an einer regelmäßigen Teilnahme und kein Stimmrecht in der Vorstandssitzung.  Der / die Ehrenvorsitzende kann im Auftrag des Vorstandes repräsentative Aufgaben im Einzelfall wahrnehmen und ist darüber hinaus für den Vorstand beratend tätig.
  3. Ehrenmitglieder sind von Mitgliedsbeiträgen befreit.
Vereinskultur

Vereinskultur des Herdecker Brotkorb e.V.

Beschlossen am 23. Januar 2020

Wir, die Mitglieder des gemeinnützigen Vereins „Herdecker Brotkorb e.V.“, haben uns im Jahr 2014 zusammengeschlossen, um Menschen, die unserer Hilfe bedürfen, zu unterstützen.

Für diese Aufgabe stellen wir ehrenamtlich nicht nur einen Teil unserer freien Zeit, sondern viele daneben auch ihre privaten PKW unentgeltlich für den Warentransport zur Verfügung.

Unsere Motivation liegt darin begründet, hilfsbedürftige Menschen, unabhängig von ihrem Alter, Geschlecht oder ihrer Herkunft mit Lebensmitteln zu versorgen.

Den größten Teil dieser Lebensmittel holen wir in den Herdecker Lebensmittelmärkten, Bäckereien und Drogerien ab. Hierbei handelt es sich um Waren, die zwar nicht mehr verkauft, aber bedenkenlos verzehrt werden können. Wir retten Lebensmittel vor der Abfalltonne und leisten einen Beitrag gegen die Lebensmittelvernichtung und für den Klimaschutz.

Unsere Arbeit findet in der Gesellschaft eine große Anerkennung, so dass wir auch Sachspenden von Kirchengemeindemitgliedern, Schulen und Einzelpersonen erhalten. Von den uns großzügig zur Verfügung gestellten Geldspenden kaufen wir zusätzlich haltbare Lebensmittel.

Die Menschen, die unsere Hilfe in Anspruch nehmen, bezeichnen wir als Kundinnen bzw. Kunden.

Wir treten ihnen ohne Vorurteile und mit Respekt entgegen. Dasselbe erwarten wir von unserer Kundschaft.  Dennoch ist es – auch gegenüber unseren „Lieferanten“ – notwendig, die Bedürftigkeit der Personen festzustellen. (Bescheinigung Sozialamt / Jobcenter). Personen, die trotz mehrfacher Aufforderung dreimal ohne eine entsprechende Bescheinigung kommen, erhalten i.d.R. keine Ware mehr.

Bei der Zusammenstellung der Lebensmittel für die Ausgabe achten wir darauf, dass die vorhandenen Lebensmittel möglichst gleichmäßig verteilt werden und sich in einem Zustand befinden, in dem wir selbst sie auch gern essen würden.

Das Team, das mittwochs die Ausgabe vornimmt, einigt sich zu Beginn über die Aufgabenverteilung. Dabei gehen wir davon aus, dass jede / jeder alles übernehmen kann. Bei Unstimmigkeiten entscheidet das anwesende Vorstandsmitglied. Die Entscheidung darüber, wer berechtigt ist von uns Ware zu erhalten, trifft nach Prüfung die Kollegin / der Kollege an der Kasse.

Über die auszugebenden Waren und eventuelle Tauschwünsche entscheidet die Person, die für die Ausgabe der Lebensmittel verantwortlich ist.

Grundsätzlich ist festzustellen:

Alle Mitglieder des Herdecker Brotkorbs eint der große Wunsch, Menschen zu helfen. Das ist kein Opfer, dass wir verbissen bringen – wir bekommen dafür auch viel zurück.

Wir stellen fest, dass helfen Freunde machen kann, es soll aber auch Freude machen.

Aufgrund unseres Alters haben die meisten eine langjährige praktische Lebenserfahrung. Das hilft bei der Arbeit, darf aber nicht dazu führen, dass nur die eigene Meinung zählt und die Erfahrung und Einstellung der anderen keine Relevanz haben.

In diesem Sinne zollen wir allen Mitgliedern unseres Vereins den notwendigen Respekt.

Wir setzen uns ein

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Gegen Lebensmittelverschwendung

In unserer Konsumgesellschaft, in der immer alles im Überfluss vorhanden ist, dürfen nicht länger Jahr für Jahr 18 Millionen Tonnen Lebensmittel vernichtet werden (Studie WWF), obwohl das meiste davon noch gegessen werden könnte.

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für Lebensmittel für Alle Bedürftigen in Herdecke

Selbst in der wohlhabenden Stadt Herdecke leben viele Menschen am Rande des Existenzminimums.

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Gegen Lebensmittelspekulation

Weltweit hungern 800 Millionen Menschen  – auch weil mit Lebensmittelpreisen an der Börse spekuliert wird, so dass sich viele Menschen in Entwicklungsländern noch nicht einmal eine Schale Reis leisten können.

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